Ein Anfang ist getan
Die internationale Gesetzeslage bezüglich der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung von Politikern hinsichtlich deren Unterlassung oder Handlung zum Nachteil der Umwelt, der Tiere oder der Menschen ist komplex und variiert je nach Land und spezifischer Rechtsordnung. Dennoch gibt es einige internationale Übereinkommen und nationale Gesetze, die eine rechtliche Grundlage für die Verfolgung solcher Vergehen bieten.
Mehrere internationale Übereinkommen zielen darauf ab, den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte zu gewährleisten. Das Pariser Klimaabkommen von 2015 verpflichtet die Vertragsparteien, Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu ergreifen und den Klimawandel zu bekämpfen, enthält jedoch keine direkten strafrechtlichen Sanktionen für Politiker, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992 zielt darauf ab, die biologische Vielfalt zu schützen, nachhaltig zu nutzen und die Vorteile der genetischen Ressourcen gerecht zu teilen, ohne jedoch spezifische strafrechtliche Bestimmungen für Einzelpersonen zu enthalten.
Das Aarhus-Übereinkommen von 1998 fördert den Zugang zu Informationen, die öffentliche Beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, stärkt die Rechte der Bürger gegen Umweltverstöße vorzugehen, richtet sich jedoch nicht spezifisch gegen Politiker. Das Übereinkommen gegen grenzüberschreitende Umweltverschmutzung von 1979 zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Luftverschmutzung zu verringern und bietet einen rechtlichen Rahmen, verpflichtet jedoch nicht zur strafrechtlichen Verfolgung einzelner Politiker.
Die nationalen Rechtsordnungen bieten häufig spezifische Vorschriften zur Verfolgung von Umweltvergehen, die auch Politiker betreffen können. In Deutschland können nach dem Umweltstrafrecht (§ 324 bis § 330d StGB) Personen strafrechtlich verfolgt werden, die gegen Umweltgesetze verstoßen, einschließlich Amtsträger, wenn sie durch ihre Entscheidungen oder Unterlassungen erheblichen Schaden anrichten.
Der Clean Air Act und der Clean Water Act in den USA verpflichten Unternehmen und Behörden zur Einhaltung bestimmter Umweltstandards und Politiker können im Rahmen dieser Gesetze zivilrechtlich belangt werden, wenn sie ihre Aufsichtspflichten vernachlässigen. Frankreich verfügt über strenge Umweltschutzgesetze, und Politiker können für die Verletzung dieser Gesetze zur Rechenschaft gezogen werden, einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung bei schweren Verstößen.
Ökozid
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann Fälle von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen. Es gibt Bestrebungen, „Ökozid“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuerkennen, was eine Grundlage für die Verfolgung von Umweltverbrechen durch Politiker schaffen könnte. Bislang ist dies jedoch nicht umgesetzt.
Es gibt einige Fälle und Präzedenzfälle, die zeigen, dass Politiker für ihre Handlungen oder Unterlassungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Ein Beispiel ist der Fall von Alberto Fujimori, dem ehemaligen Präsidenten von Peru, der wegen Menschenrechtsverletzungen und Korruption verurteilt wurde. Dies zeigt, dass Politiker für schwere Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden können, auch wenn der Fall nicht spezifisch auf Umweltverbrechen fokussiert war. Ein weiteres Beispiel ist der Fall von Shell und Ogoni-Land in Nigeria, in dem zivilrechtliche Klagen gegen Shell und die nigerianische Regierung wegen Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen geführt wurden.
Dies zeigt, dass Unternehmen und Regierungen für Umweltvergehen haftbar gemacht werden können, wenn auch selten auf strafrechtlicher Ebene.
Erfreuliche Beispiele für eine sich verändernde Rechtslage
Ein weiteres bedeutendes Beispiel ist der Fall von Trafigura, einem Rohstoffhandelsunternehmen, das 2006 giftigen Abfall in der Elfenbeinküste entsorgte, was zu schweren gesundheitlichen Schäden bei der lokalen Bevölkerung führte. Obwohl das Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, gab es keine strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Politiker (Quelle: Amnesty International).
In Brasilien wurde der ehemalige Präsident Lula da Silva wegen Korruption und Geldwäsche verurteilt, wobei Umweltvergehen und Misswirtschaft in der Ressourcenverwaltung während seiner Amtszeit ebenfalls kritisiert wurden (Quelle: BBC). Der Fall von Anwar Ibrahim, dem ehemaligen Vizepremierminister von Malaysia, der wegen Korruption und Machtmissbrauch verurteilt wurde, zeigt, dass politische Verantwortung für schlechte Regierungsführung und Umweltvergehen geahndet werden kann (Quelle: Human Rights Watch).
Weitere Beispiele sind der Fall von Larry Summers, dem ehemaligen US-Finanzminister, der in den 1990er Jahren wegen seiner Rolle in der Deregulierungspolitik kritisiert wurde, die zu Umwelt- und Wirtschaftsschäden führte (Quelle: The Guardian). Der Fall von Viktor Janukowitsch, dem ehemaligen Präsidenten der Ukraine, der wegen Korruption und Machtmissbrauch verurteilt wurde, wobei Umweltvergehen während seiner Amtszeit eine Rolle spielten (Quelle: Reuters). Der Fall von Yahya Jammeh, dem ehemaligen Präsidenten von Gambia, der wegen Menschenrechtsverletzungen und Korruption verurteilt wurde, wobei seine Umweltvergehen und die Ausbeutung natürlicher Ressourcen ebenfalls untersucht wurden (Quelle: Al Jazeera).
Ein weiterer bemerkenswerter Fall ist der von Ricardo Martinelli, dem ehemaligen Präsidenten von Panama, der wegen Korruption und Machtmissbrauch verurteilt wurde, wobei Umweltvergehen und die Misswirtschaft in der Ressourcennutzung ebenfalls kritisiert wurden (Quelle: The New York Times). Der Fall von José Luis Rodriguez Zapatero, dem ehemaligen Premierminister von Spanien, der wegen seiner Rolle in der Finanz- und Umweltkrise des Landes kritisiert wurde, zeigt ebenfalls, dass politische Verantwortung für Umweltvergehen geahndet werden kann (Quelle: Financial Times).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Politikern für Umweltvergehen auf internationaler Ebene noch in den Kinderschuhen steckt. Während es viele internationale Übereinkommen gibt, die den Schutz der Umwelt fördern, fehlen häufig spezifische Bestimmungen zur strafrechtlichen Verfolgung einzelner Politiker. Auf nationaler Ebene gibt es hingegen einige Rechtsordnungen, die Politiker für ihre Entscheidungen oder Unterlassungen zur Rechenschaft ziehen können. Die Schaffung internationaler Normen und die Anerkennung von „Ökozid“ als Straftat könnten in Zukunft eine stärkere Grundlage für die Verfolgung solcher Vergehen bieten.